Bezeichnung "(Wein/Obstart)Balsamessig" oder "Balsam(Wein/Obstart)essig".

Werden Gewürze/Gemüse/Obst/Honig oder Aromen zur Erzielung einer bestimmten Geschmacksrichtung zugesetzt, wird dies als Teil der verkehrsüblichen Bezeichnung oder in unmittelbarer Nähe zur verkehrsüblichen Bezeichnung angegeben (z. B: Apfelbalsamessig mit Chili, mit Honig, mit Himbeergeschmack).

Balsamessig hell/weiß oder dunkel/rot sowie gleichsinnige Begriffe sind handelsüblich.

Der Gehalt an Essigsäure, ausgedrückt als Gesamtsäure in g/100 ml, wird in ganzzahligen (gerundeten) Zahlen und in unmittelbarem Zusammenhang mit der verkehrsüblichen Bezeichnung als "...% Säure" angegeben.