1.1.3 Verschnitt
Säureessig und Gärungsessig (ausgenommen Weingeistessig) dürfen miteinander verschnitten werden (Bezeichnung siehe Abs. 1.3.3., lit. b)).
Säureessig und Gärungsessig (ausgenommen Weingeistessig) dürfen miteinander verschnitten werden (Bezeichnung siehe Abs. 1.3.3., lit. b)).