Gärungsessig wird nach den verwendeten Ausgangsmaterialien unterschieden:

  1. Weinessig wird aus Wein gemäß den einschlägigen weinrechtlichen Bestimmungen erzeugt6.
  2. Obstweinessig wird aus Obstwein gemäß den einschlägigen weinrechtlichen Bestimmungen erzeugt6.
  3. Gemüseessig wird aus vergorenem Gemüsesaft/Maische erzeugt. Die gemäß lit. a) und b) zulässigen Verfahren können angewandt werden.
  4. Trester-, Bier-, Malz-, Honig-, Molkenessig, u. a. werden ihrer Bezeichnung entsprechend aus Trestern (Preßrückständen), Bier, vergorener Malzwürze, vergorenem Honig, vergorener Molke u. a. erzeugt.
  5. Weingeistessig wird aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Weingeist7) erzeugt.
  6. Gärungsessige unterschiedlichen Ausgangsmaterials dürfen miteinander verschnitten werden (Bezeichnung siehe Abs. 1.3.2, lit. f)).

6 Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009), BGBl. I Nr. 111/2009 vom 17. 11. 2009 i.d.F. BGBl. I Nr. 189/2013.

7 Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 idgF.