1.1.1.2 Einteilung
Gärungsessig wird nach den verwendeten Ausgangsmaterialien unterschieden:
- Weinessig wird aus Wein gemäß den einschlägigen weinrechtlichen Bestimmungen erzeugt6.
- Obstweinessig wird aus Obstwein gemäß den einschlägigen weinrechtlichen Bestimmungen erzeugt6.
- Gemüseessig wird aus vergorenem Gemüsesaft/Maische erzeugt. Die gemäß lit. a) und b) zulässigen Verfahren können angewandt werden.
- Trester-, Bier-, Malz-, Honig-, Molkenessig, u. a. werden ihrer Bezeichnung entsprechend aus Trestern (Preßrückständen), Bier, vergorener Malzwürze, vergorenem Honig, vergorener Molke u. a. erzeugt.
- Weingeistessig wird aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Weingeist7) erzeugt.
- Gärungsessige unterschiedlichen Ausgangsmaterials dürfen miteinander verschnitten werden (Bezeichnung siehe Abs. 1.3.2, lit. f)).
6 Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009), BGBl. I Nr. 111/2009 vom 17. 11. 2009 i.d.F. BGBl. I Nr. 189/2013.
7 Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 idgF.