Zum Ablauf des – nach den Regeln der GHP vom Erzeuger bestimmten – Mindest-Haltbarkeitsdatums weicht der Gehalt an Vitamin C – ohne Berücksichtigung der Analysentoleranzen – um nicht mehr als 25% des deklarierten Wertes nach unten und 50 % des deklarierten Wertes nach oben ab.