Bei Gemüsenektar/-trunk wird der Gehalt an Gemüsesaft, Gemüsemark/-püree oder einem Gemisch dieser Bestandteile durch den Hinweis "Gemüsesaftgehalt: mindestens …..%", "Gemüsemark/-püreegehalt: mindestens …..%" bzw. "Gemüsegehalt: mindestens …..%" in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verkehrsbezeichnung angegeben. Hierbei kann das Wort "Gemüse" auch durch die Angabe der verwendeten Gemüseart ersetzt werden.