Das in Absatz 2.1.4 beschriebene Erzeugnis ist in Verbindung mit der jeweiligen Gemüseart deutlich sicht- und lesbar wie folgt zu bezeichnen

"…..-Gemüsesaft"

"Gemüsesaft aus …..".

"…..saft".

Bei milchsauer vergorenem Gemüsesaft wird die Bezeichnung durch die Angabe "milchsauer vergoren" oder gleichsinnig ergänzt. Bei Sauerkrautsaft kann dieser Hinweis entfallen.