Sirupe werden nach ihrer jeweiligen geruchs- und geschmacksbestimmenden Komponente bezeichnet. (z.B. "Himbeersirup", "Pfefferminzsirup") Zusätzlich können auch die in Abs.1.3.1 genannten Bezeichnungen angegeben werden. Die in Abs. 1.3.2 beschriebenen Produkte werden je nach Art derselben als "Orangeade" oder "Zitronade" bezeichnet.