Halbkandierte Früchte sind Erzeugnisse, bei denen der Kandierprozess abgebrochen worden ist und die insbesondere zu Dekorationszwecke Verwendung finden. Sie werden zusammen mit der Kandierlösung verpackt und physikalisch haltbar gemacht. Zur Erreichung spezifischer Geschmacksrichtungen können Aromen20) zugesetzt werden. Zu dieser Warengruppe zählen z.B. Cocktailkirschen, Amarenakirschen(-weichseln).

20) Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG idgF.