2.6.1.3 Trockenmasse

Die Trockenmasse im Endprodukt beträgt mindestens 70 vH. Für die Kandierlösung können Zucker, Zuckerinversionsprodukte und Stärkeverzuckerungsprodukte verwendet werden, wobei der Anteil an Stärkeverzuckerungsprodukten 40 vH nicht überschreitet.