Werden zur Herstellung von Kompott drei oder mehrere Obstarten verwendet, so können solche Erzeugnisse ohne Nennung der Obstarten lediglich als „Gemischtes Kompott" („Melangekompott") oder – soweit kleinstückig – als „Fruchtcocktail" bezeichnet werden. Bei einem Kompott aus einer Mischung von zwei Früchten werden in der Bezeichnung die verwendeten Früchte genannt, wobei die Frucht mit dem größeren Anteil voranzustellen ist.