Bei Kirschen- bzw. Weichselkompotten aus entsteinten Früchten wird in der Nähe der Bezeichnung der Hinweis „entsteint" bzw. „entkernt“ oder sinngemäß angeführt.
© Österreichisches Lebensmittelbuch | Kontakt | Impressum | DatenschutzBundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Lebensmittelversuchsanstalt