Die Bezeichnung erfolgt deutlich sichtbar und lesbar nach der jeweiligen Fruchtart. Zusätzlich kann die Bezeichnung „Kompott" verwendet werden. In Verbindung mit der Bezeichnung wird die Art einer allfälligen Teilung der Früchte, ausgenommen bei „Gemischtem Kompott" und „Fruchtcocktail", bzw. die etwaige Verwendung von Erzeugnissen im Sinne der Fruchtsaftverordnung als Einlegeflüssigkeit angegeben.