Der Einsatz von Zusatzstoffen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen.7)

7) Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe idgF. Üblich ist insbesondere die Verwendung zulässiger Konservierungsstoffe für zuckerarme Konfitüren, Gelees und Marmelade, auch der Qualität extra, in nicht pasteurisierfähigen Gebinden (Kübelwaren, Becher, Portionspackungen).