1.5 Trockenobst

Einwandfreie Produkte sind nicht mit lebenden, mit freiem Auge erkennbaren Insekten befallen.

Bei Datteln und Feigen mit Insektenbefall (tote Insekten in allen Entwicklungsstadien, Insektenteile, Exkremente, Fraßspuren und Gespinste, die mittels makroskopischer Untersuchung erkennbar sind) übersteigt deren Anteil 18 Zählprozente nicht. Die Untersuchung erfolgt an den aufgeschnittenen Früchten, es werden mindestens 100 Stück zur Untersuchung herangezogen.

Bei Maroni beträgt deren Anteil an schlechten Früchten (z.B. mit sichtbarem Schimmelbefall oder mit sichtbarem Keimling) und an Früchten mit Schädlingsbefall (inklusive der dadurch hervorgerufenen Schäden) nicht mehr als 20 Zählprozente. Die Untersuchung erfolgt an den aufgeschnittenen Früchten, es werden mindestens 100 Stück zur Untersuchung herangezogen.

Rosinen, Korinthen und Sultaninen entsprechen den im Anhang angeführten Mindestanforderungen.

Der Zusatz von Zucker und Zuckerarten zu Trockenobst ist möglich.

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