Ausgelöste Ware (z.B: Walnusshälften, Haselnüsse) weist nicht mehr als 15 Zählprozent fehlerhafte Nüsse (ranzige, ungeeignete oder durch Insekten beschädigte bzw. schimmelige Nüsse) auf. Es werden mindestens 100 Stück zur Untersuchung herangezogen.