Für die Bestimmung des Anteiles an Fischereierzeugnissen wird 10 bis 20 Minuten nach der Herausnahme aus der Tiefkühlung eine mechanische Trennung von Panade bzw. Backteig und Fischereierzeugnis vorgenommen. Es sind mindestens 3 Verbraucherpackungen bzw. bei Großpackungen mindestens 12 Einzelstücke zu untersuchen. Der durchschnittlich ermittelte Anteil des Fischereierzeugnisses ist auf das deklarierte Gesamtgewicht zu beziehen.