2.7.1 Kaltmarinaden

sind Erzeugnisse aus Frischfischen, tiefgekühlten oder gesalzenen Fischen oder Fischteilen, die ohne Wärmeeinwirkung durch Behandlung mit Essig oder Genusssäuren und Kochsalz gar gemacht worden sind. Die Verwendung von würzenden Zutaten ist üblich.
Kaltmarinaden werden in Aufgüsse, Soßen, Cremen oder Öl eingelegt.