Frischfische sind vor dem Inverkehrbringen auf das Vorhandensein von Parasiten zu überprüfen.

Erzeugnisse aus Seefischen dürfen zur Verhinderung von Gesundheitsschäden durch lebende Parasiten nur in folgender Form in Verkehr gelangen:

  • Tiefgefroren, bei einer Kerntemperatur von mindestens -20°C für die Dauer von mindestens 24 Stunden;
  • Erhitzt auf eine Kerntemperatur von mehr als 60°C.
  • Eingesalzen:
    Mindeskochsalzgehalt             Mindestlagerdauer
    im Fischgewebewasser           in der Salzlake
                                       20 %    10 Tage
                                       15 %    14 Tage
                                       12 %    28 Tage
                                       10 %    35 Tage
    Bei Mitverwendung von Zucker (z.B. Anchosen):
                                       15 %    28 Tage
  • Mariniert: mindestens 35 Tage hindurch, wobei im Fischgewebewasser mindestens 2,4 % Essigsäure und mindestens 6 % Kochsalz (Speisesalz) enthalten sein müssen; der pH-Wert darf höchstens 4,2 betragen.

Die genannten Maßnahmen des Einsalzens und Marinieren sind im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Anhang II Abschnitt VIII Kapitel III  D 1 c als ausreichend anzusehen.