Zur Irreführung geeignet sind Sonnenschutzmittel,

  • deren Sonnenschutzwirkung geringfügig unter dem angegebenen Lichtschutz-faktor liegt;
  • deren UVA Schutz nicht den Kriterien entspricht (siehe Abs. 3.2.5, 3.2.6 und 3.3.3), soweit nicht Gesundheitsschädlichkeit vorliegt;
  • die als wasserfest oder gleichsinnig bezeichnet werden und diesen Kriterien nicht entsprechen;
  • die Inhaltsstoffe anpreisen, die sie gar nicht beinhalten;
  • die Anpreisungen aufweisen, die geeignet sind, Verbraucher zu exzessivem Sonnenbaden anzuregen, insbesondere durch folgende (oder gleichsinnige) Angaben, wie z.B.: "100%iger Schutz vor UV-Strahlung (Sunblock oder völliger Schutz)"
    • "Kein neuerliches Auftragen notwendig (all-day-long)"
    • "Braun werden ohne seine Gesundheit zu gefährden"
    • "Schützt vor kumulativer Auswirkung der Sonnenbestrahlung"