3.2 Beschreibung
"Kritische Wellenlänge ist die Wellenlänge, bei der die Fläche unter der integrierten Extinktionskurve beginnend bei 290 nm einem 90%igen Absorptionsintegral von 290 – 400 nm entspricht."
Die kritische Wellenlänge muss mindestens 370 nm betragen.
Das bedeutet, dass mindestens 10% der Fläche der integrierten Extinktionskurve im UVA-Bereich von 370 – 400 nm liegen sollen.
Sonnenschutzmittel, die als "wasserresistent", "wasserfest" oder gleichsinnig bezeichnet werden, sind nicht leicht abwaschbar und schützen auch im Wasser vor UV-Strahlung (siehe auch Abs. 3.3.4).