Kosmetische Mittel müssen mikrobiologisch sichere Produkte darstellen. Als Konservierungsmittel werden ausschließlich die naturidenten Konservierungsmittel der Anlage 5 verwendet. Bei Verwendung von multifunktionellen Stoffen mit antimikrobieller Wirkung ist im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 eine Angabe der Konservierungsmittelfreiheit nicht zulässig.

Zu beachten ist, dass die Konservierungsmittel von vorkonservierten Bestandteilen hinsichtlich der Einhaltung von Grenzwerten und Deklaration berücksichtigt werden.