Als Mineralstoffe werden nur natürlich vorkommende Mineralien verwendet, die durch physikalische Verfahren gewonnen werden und den Anforderungen der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen (physikalische Verfahren siehe Anlage 1).

Hinsichtlich mineralischer Farbstoffe naturidenter Qualität siehe Unterabschnitt 1.4.2.