Bestandteile von Wirbeltieren dürfen verwendet werden, sofern sie unter Einhaltung der Tierhaltungsbedingungen gemäß den jeweiligen aktuellen Bestimmungen von lebenden Tieren gewonnen werden. Bestandteile von toten Wirbeltieren sind nicht erlaubt. Bestandteile von wirbellosen Tieren dürfen verwendet werden. Des Weiteren dürfen Bestandteile von vom Aussterben bedrohter Tierarten (Washingtoner Artenschutzübereinkommen* und Berner Artenschutzabkommen*) nicht eingesetzt werden.