Pflanzliche Bestandteile von vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten (Washingtoner Artenschutzübereinkommen und Berner Artenschutzabkommen) dürfen nicht verwendet werden, sofern sie nicht aus zertifizierten Wildsammlungen von Pflanzen stammen.
Pflanzliche Bestandteile von vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten (Washingtoner Artenschutzübereinkommen und Berner Artenschutzabkommen) dürfen nicht verwendet werden, sofern sie nicht aus zertifizierten Wildsammlungen von Pflanzen stammen.