8.3.1.7 Zusatzstoffe bei Automatenverkauf

Erzeugnisse, die für den Verkauf in Automaten bestimmt sind und ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden, können als Mittel zur Erhaltung der Rieselfähigkeit Aluminiumsilikat (E 554) oder Tricalciumorthophosphat (E 341) bis zu 1 % zugesetzt werden.