Trockenmilchprodukte sind unmittelbar durch Wasserentzug hergestellte pulverförmige Produkte aus

  1. Buttermilch oder
  2. auf einen bestimmten Fettgehalt eingestellter oder teilentrahmter oder entrahmter Milch
  1. die durch spezielle Säuerungskulturen fermentiert worden sind (z. B. Joghurt- oder Kefirpulver) oder
  2. deren Eiweißgehalt aufkonzentriert worden ist durch Verfahren, durch die das Milcheiweiß in seiner Gesamtheit weitgehend von den übrigen Bestandteilen getrennt wird (der Eiweißgehalt beträgt weniger als 70 %2).

2) Bei Eiweißgehalt von mindestens 70 % fällt dieses Erzeugnis unter Abschnitt 8.1 "Milcheiweißprodukte (insbesondere Kaseine und Kaseinate)" und ist, je nachdem, als "Milcheiweiß" oder "wasser-lösliches Milcheiweiß" (Abs. 8.1.2.1, Abs. 8.1.2.2 und 8.1.2.3) einzustufen.