8.3.1 Beschreibung

Weist die Bezeichnung von Milchpulverarten (ausgenommen Magermilchpulver), Trockenmilchprodukten und Trockenmilchzubereitungen darauf hin, dass es sich um ein sofort lösliches Pulver (Instant) handelt, so dürfen bei der Herstellung außerdem Lecithine (E 322) bis zu einer Höchstmenge von 0,5 % verwendet werden.

Erzeugnisse, die für den Verkauf in Automaten bestimmt sind und ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden, können als Mittel zur Erhaltung der Rieselfähigkeit Aluminiumsilikat (E 554) oder Tricalciumorthophosphat (E 341) bis zu 1 % zugesetzt werden.

Der Wassergehalt im Enderzeugnis beträgt bei:

  • Milchpulverarten: maximal 5 %
  • Trockenmilchprodukten und Trockenmolkenprodukten
    • aus ungesäuerten Milchprodukten:   maximal 5 %
    • aus gesäuerten Milchprodukten:       maximal 7 %.
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