Gezuckerte Kondensmilcharten bzw. gezuckerte konzentrierte Milcharten werden unter Zusatz von Saccharose (Halb-Weißzucker, Weißzucker oder raffinierter Weißzucker gemäß Codexkapitel B 22) hergestellt. Für die Herstellung gezuckerter Kondensmilcharten wird außerdem ein Zusatz von höchstens 0,03 % Lactose, bezogen auf das Gesamtgewicht, zur Steuerung der Kristallisation verwendet.
Für die Herstellung gezuckerter Milchkonzentratarten ist ein Zusatz von höchstens 0,1 % Lactose zulässig.