Trinkmolke wird als

  • "Trinkmolke" oder "Süßmolke",
  • "Trinkmolke fermentiert" oder "gesäuert" (bei technischer Säuerung), "Sauermolke",
  • "Trinkmolke gesäuert, pasteurisiert", "Trinkmolke fermentiert, pasteurisiert" "Sauermolke, pasteurisiert" (wenn eine abschließende Wärmebehandlung erfolgt ist)

bezeichnet.

Molkemischerzeugnisse werden bezeichnet mit:

  • "Trinkmolke fermentiert mit … % Früchten",
  • "Trinkmolke gesäuert mit … % Früchten",
  • "Fermentierte Trinkmolke pasteurisiert mit … % Früchten",
  • "Trinkmolke gesäuert, pasteurisiert mit ... % Früchten",
  • "Molkenmischerzeugnis mit ... % Früchten",
  • "Fruchtmolke fermentiert/gesäuert mit ... % Früchten".

Die mit sonstigen Zubereitungen gemäß Abs. 7.3 hergestellten Produkte werden entsprechend gekennzeichnet. Die verwendete Frucht- oder Gemüseart kann auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden. Die Frucht- oder Gemüsemenge wird in Prozenten angegeben.