Trinkmolke wird als
- "Trinkmolke" oder "Süßmolke",
- "Trinkmolke fermentiert" oder "gesäuert" (bei technischer Säuerung), "Sauermolke",
- "Trinkmolke gesäuert, pasteurisiert", "Trinkmolke fermentiert, pasteurisiert" "Sauermolke, pasteurisiert" (wenn eine abschließende Wärmebehandlung erfolgt ist)
bezeichnet.
Molkemischerzeugnisse werden bezeichnet mit:
- "Trinkmolke fermentiert mit … % Früchten",
- "Trinkmolke gesäuert mit … % Früchten",
- "Fermentierte Trinkmolke pasteurisiert mit … % Früchten",
- "Trinkmolke gesäuert, pasteurisiert mit ... % Früchten",
- "Molkenmischerzeugnis mit ... % Früchten",
- "Fruchtmolke fermentiert/gesäuert mit ... % Früchten".
Die mit sonstigen Zubereitungen gemäß Abs. 7.3 hergestellten Produkte werden entsprechend gekennzeichnet. Die verwendete Frucht- oder Gemüseart kann auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden. Die Frucht- oder Gemüsemenge wird in Prozenten angegeben.