Produkte, welche ohne Wärmebehandlung der Ausgangsmilch in Verkehr gebracht werden, werden gemäß der VO (EG) Nr. 853/2004 idgF bezeichnet, z. B.: „Fermentierte Milch, mit Rohmilch hergestellt…“, „echte Buttermilch, mit Rohmilch hergestellt…“, "Joghurt, mit Rohmilch hergestellt...".