5.2.7 Fermentierte Milchprodukte mit Konfitüre

Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.3.5 angeführten Produkte lauten:

  • "Joghurt mit ...konfitüre4, aus Milch mit ... % Fett"
  • "Joghurt mild mit ...konfitüre5, aus Milch mit ... % Fett"
  • z. B.: "Joghurt mit Erdbeerkonfitüre, aus Milch mit 3,6 % Fett"

Die mit Buttermilch, Sauermilch, fermentierter Milch oder fermentiertem Rahm hergestellten Produkte werden analog gekennzeichnet. Die Fruchtart kann zusätzlich zur Nennung in der Bezeichnung auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden.

 

4 siehe Verordnung über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem (Konfitürenverordnung) BGBl. II Nr. 897/1995
5 siehe Verordnung über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem (Konfitürenverordnung) BGBl. II Nr. 897/1995