Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.3.4 angeführten Produkte lauten:
- "Fruchtjoghurt aus Milch mit ... % Fett, mit ..." bzw. "Joghurt mit Früchten aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
- "Fruchtjoghurt mild aus Milch mit ... % Fett, mit ..." bzw. "Joghurt mild mit Früchten aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
- "Fruchtsauermilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
- "Fruchtbuttermilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
- "Fermentierte Fruchtmilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
- "Fruchtrahmjoghurt" bzw. "Fruchtsahnejoghurt" aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
- "Fruchtrahmjoghurt mild" bzw. "Fruchtsahnejoghurt mild aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
- "Frucht-Sauerrahm aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
- "Fruchtrahmkefir aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
- "Kefir mild ... % mit ... % Früchten, ohne kefirtypische Hefen" bzw. "Fruchtkefir mild ... % Fett, ohne Verwendung von kefirtypischen Hefen hergestellt"
- "Fermentierter Fruchtrahm aus Rahm mit ... % Fett, mit ..."
- z. B.: "Fruchtjoghurt aus Milch mit 3,2 % Fett, mit Erdbeeren".
- z. B. "Trinkjoghurt mit Früchten“ oder „Trinkfruchtjoghurt"
- z. B. "Joghurtdrink mit … % Früchten", "Joghurtdrink mit … % Joghurt" (Produkte mit Wasserzusatz lt. Abs. 5.1.3.3). Bei diesen Produkten ist der Joghurtanteil anzugeben.
- Die mit Gemüse hergestellten Produkte werden analog gekennzeichnet.
- Die verwendete Frucht- oder Gemüseart kann zusätzlich zur Nennung in der Bezeichnung auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden.
Der Fettgehalt der verwendeten Milch wird als Teil der Bezeichnung deklariert.
Die Frucht- oder Gemüsemenge ist in Prozenten anzugeben.