Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.2.5 angeführten Produkte lauten:
„Rahmzubereitung ...“, „Rahmzubereitung … mit Früchten“, „Rahmzubereitung ... mit …“, „… - Rahmzubereitung“ wobei die enthaltenen Früchte namentlich genannt werden.
„Rahmzubereitung … mit …“ „…-Rahmzubereitung“ (bei Rahmzubereitungen mit anderen geschmacksgebenden Zutaten), wobei das / die zugesetzten Lebensmittel namentlich genannt wird / werden.
Der Fettgehalt der Rahmzubereitung wird angegeben, z. B. „Rahmzubereitung 15 % Fett“, „Rahmzubereitung 15 % Fett mit ...“.
Die verwendete Frucht- oder Gemüseart sowie das / die zugesetzten Lebensmittel können zusätzlich zur Nennung in der Bezeichnung auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden.