Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.2.4 angeführten Produkte lauten:

  • "Fruchtmilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • "Gemüsemilch aus Milch mit ... % Fett, mit ..."
  • z. B.: "Fruchtmilch aus Milch mit 3,6 % Fett, mit Erdbeeren". Die verwendete Frucht- oder Gemüseart kann auch in Form einer Abbildung zum Ausdruck gebracht werden.