Die Bezeichnungen für die in Abs. 5.1.2.2 genannten Produkte lauten:

  • "Schokolademilch (Trinkschokolade) aus Milch mit ... % Fett"
  • "Schokolademilch (Trinkschokolade) aus Magermilch"

Die Schokolade- bzw. Kakaomenge wird deklariert.
Für Haltbar- und Sterilschokolademilch bzw. -trinkschokolade gelten die angeführten Bezeichnungen sinngemäß.