Diese Erzeugnisse werden unter Verwendung der der Bezeichnung entsprechenden Bestandteile hergestellt. Die geschmacksgebenden Zutaten sind derart zu bemessen, dass deren Geschmack im Milchmischerzeugnis deutlich erkennbar ist. Bei Malz-, Honigjoghurt und -joghurt mild, -sauermilch, -buttermilch usw. erfolgt die Süßung ausschließlich durch Malz bzw. Honig.

Die Verwendung von Stabilisatoren, Verdickungsmitteln, Farbstoffen – mit Ausnahme der Färbung von Vanilleprodukten mit Beta-Carotin – Konservierungsmitteln, Aromastoffen und Lebensmitteln mit verdickender Wirkung, wie Stärke und Gelatine, ist unzulässig. Ausgenommen sind Substanzen, die über entsprechende Zubereitungen gem. Abs. 10 in das Milchmischerzeugnis gelangen.