5.1.2.3 Kaffeemilch, Vanillemilch, Karamelmilch, Malzmilch, Honigmilch und ähnliche Produkte mit geschmacksgebenden Zugaben
Diese Erzeugnisse werden analog der Kakao- und Schokolademilch aus Milch mit geschmacksgebenden Zutaten, wie Kaffee-Extrakt (auch in Pulverform), Vanille- oder Karamelzubereitung, Zucker oder Zuckerarten und Süßungsmitteln hergestellt. Bei Malz- und Honigmilch erfolgt die Süßung ausschließlich durch Malz und Honig.
Geschmacksgebende Zutaten sind derart zu bemessen, dass deren Geschmack im Milchmischerzeugnis deutlich erkennbar ist.
Die Zugabe von Stabilisatoren - mit Ausnahme von Carrageen zur Verhinderung der Entmischung von Kaffee in Pulverform -, Verdickungsmitteln, Farbstoffen – mit Ausnahme der Färbung von Vanillemilch mit Beta-Carotin - und Konservierungsmitteln ist unzulässig. Auch Lebensmittel mit verdickender Wirkung, wie Stärke und Gelatine, werden nicht zugegeben. Diese Anforderungen gelten sinngemäß auch für die entsprechenden Haltbar- und Sterilmilcherzeugnisse.