4.2 Bezeichnung von Topfencremen
Es werden folgende Bezeichnungen verwendet:
- „Topfencreme ...“
- „Topfencreme ... mit Früchten”, „Topfencreme ... mit ...“, „... – Topfencreme“ wobei die enthaltenen Früchte namentlich genannt werden.
- „Topfencreme ... mit ...”, „... – Topfencreme“ (bei Topfencremen mit anderen ge-schmacksgebenden Zutaten), wobei das / die zugesetzten Lebensmittel in der Bezeichnung namentlich genannt werden.
Der F.i.T.-Gehalt der Topfencreme (nur Milchbestandteile) wird angegeben, z. B. „Topfencreme 20 % F.i.T. mit ...“.
Topfencremen, deren absoluter Fettgehalt unter 1 % liegt, wird entsprechend bezeichnet, z. B. „Topfencreme mager”, „Topfencreme mager mit ...”.
Liegt ein geschäumtes (aufgeschlagenes) Produkt vor, wird dies in der Bezeichnung deklariert, z. B. „aufgeschlagene Topfencreme ...”. Das zum Aufschlagen verwendete Gas wird angegeben.
Eine Wärmebehandlung der Topfencreme wird deklariert.