Schmelzkäsezubereitungen werden durch Zusammenfassung der Bezeichnung des namengebenden zugesetzten Lebensmittels mit „Schmelzkäse“, z. B. „Schinkenschmelzkäse … % F.i.T.“ bzw. „Schinken-Schmelzkäsezubereitung … % F.i.T.“ oder durch Angabe des Zusatzes, z. B. „Schmelzkäsezubereitung … % F.i.T. mit Schinken“, gekennzeichnet.

Streichfähige (streichbare) Schmelzkäsezubereitungen werden als solche deklariert.