Bei Schmelzkäse mit Käsesortenbezeichnung (Abs. 3.5.1.3) wird die namensgebende Käsesorte im unmittelbaren Zusammenhang mit Schmelzkäse deklariert, z. B. „Emmentalerschmelzkäse, 45 % F.i.T.“ bzw. „Emmentaler-Schmelzkäse, 45 % F.i.T.“ oder die namensgebende Käsesorte wird als Ausgangsprodukt angegeben, z. B. „Schmelzkäse 45 % F.i.T. aus Emmentaler“. Streichfähige (streichbare) Schmelzkäse werden wie oben entsprechend gekennzeichnet.

Die Nachstellung des Begriffes „geschmolzen“ nach Angabe der Käsesorte, z. B. „Gervais … % F.i.T., geschmolzen“ ist möglich, wenn alle Teile der Sachbezeichnung den gleichen Informationswert aufweisen.