3.5.1.3 Schmelzkäse mit Käsesortenbezeichnung
Schmelzkäse und Schmelzkäse streichfähig mit einer Käsesortenbezeichnung werden nur in den Fettgehaltsstufen (F.i.T.) erzeugt, welche die namengebenden Käse aufweisen. Die Schmelzrohware muss mindestens 75 % der genannten Käsesorte enthalten. Der übrige Käse muss von einem ähnlichen Käsetyp stammen.