Die Trockenmasse des Endproduktes muss zumindest zu 51 Gewichtsprozenten aus Käsetrockenmasse bestehen. Als Zutaten, abgesehen von zulässigen Zusatzstoffen, werden nur Rahm, Butter, Butterfett, Speisesalz und Trinkwasser verwendet.
Entsprechend dem Fettgehalt in der Trockenmasse (F.i.T.) beträgt die Mindesttrockenmasse:
Nach dem Fettgehalt in |
Schmelzkäse |
Schmelzkäse streichfähig |
Doppelfettstufe oder Doppelrahmstufe |
50 |
40 |
Überfettstufe oder Rahmstufe |
50 |
40 |
Vollfettstufe |
42 |
36 |
Dreiviertelfettstufe |
42 |
36 |
Halbfettstufe |
34 |
30 |
Viertelfettstufe |
34 |
30 |