Die Trockenmasse des Endproduktes muss zumindest zu 51 Gewichtsprozenten aus Käsetrockenmasse bestehen. Als Zutaten, abgesehen von zulässigen Zusatzstoffen, werden nur Rahm, Butter, Butterfett, Speisesalz und Trinkwasser verwendet.

Entsprechend dem Fettgehalt in der Trockenmasse (F.i.T.) beträgt die Mindesttrockenmasse:

Nach dem Fettgehalt in
der Trockenmasse                                            

Schmelzkäse
TM-Gewichtsprozent         

Schmelzkäse streichfähig
TM-Gewichtsprozent

Doppelfettstufe oder Doppelrahmstufe
mindestens 65 %

50

40

Überfettstufe oder Rahmstufe
mindestens 55 %

50

40

Vollfettstufe
mindestens 45 %
(Referenzfettgehalt)

42

36

Dreiviertelfettstufe
mindestens 35 %

42

36

Halbfettstufe
mindestens 25 %

34

30

Viertelfettstufe
mindestens 15 %

34

30