3.3.2 Bezeichnung

Frischkäsezubereitungen werden als solche unter Angabe des die Frischkäsezubereitung charakterisierenden Lebensmittels bezeichnet.

Eine Angabe des F.i.T. Gehaltes oder der Fettstufe (bezogen auf die Milchbestandteile) ist möglich. Erfolgt keine Nährwertdeklaration, ist die Angabe des F.i.T Gehaltes oder der Fettstufe oder die Angabe „aus Milch mit natürlichem Fettgehalt“ (bei nicht im Fettgehalt eingestellter Käsereimilch) verpflichtend. Dies gilt auch für Zubereitungen aus wärmebehandeltem Frischkäse bzw. nachträglich wärmebehandelte Frischkäsezubereitungen.

Beispiele:

„Frischkäse ... % F.i.T. mit ...“, „Gervais ... % F.i.T. mit ...“, „Speisetopfen ... % F.i.T. mit ...“, „Cottage Cheese ... % F.i.T. mit ...“ . Das Voranstellen des zugesetzten Lebensmittels vor die Käsebezeichnung, z. B. „Kräutergervais“, „Paprikatopfen“, „Fruchttopfen Erdbeere“, „Kräuterfrischkäse mit erhöhtem Molkeneiweißgehalt“ ist möglich.

Zubereitungen aus wärmebehandelten Frischkäsen bzw. nachträglich wärmebehandelte Frischkäsezubereitungen werden als „wärmebehandelte Frischkäsezubereitungen ... mit ...” bzw. „Frischkäse ... mit … wärmebehandelt“ bezeichnet.

Mozzarella, Schotten, Rahmschotten (Mascarpone) und ungereifte Weichkäse werden als solche unter Angabe des F.i.T.-Gehaltes oder der Fettstufe bezeichnet, z. B. Schotten 20 % F.i.T..

Wenn der Käse aus nicht im Fettgehalt eingestellter Käsereimilch (Milch mit natürlichem Fettgehalt) hergestellt wird, kann die Kennzeichnung mit der Angabe „mindestens … % F.i.T.“ erfolgen, d.h. eine Überschreitung der Fettstufe „Vollfett“ wird toleriert.

Go to Top