Frischkäsezubereitungen können wie unter Abs. 3.3.1.1.10 beschrieben, einer nachträglichen Wärmebehandlung unterzogen werden.

Bei der Herstellung von wärmebehandelten Frischkäsezubereitungen kann nach der mikrobiellen Säuerung zur Einstellung des pH-Wertes eine Zugabe von Milchsäure erfolgen.