Frischkäse, die einer nachträglichen Wärmebehandlung unterworfen werden, sind als wärmebehandelte Frischkäse zu bezeichnen. Es gelten die Vorgaben gemäß Abs. 3.3.1.1.8.

Die F.i.T.-Stufen mit den dazugehörigen Höchstwassergehalten entsprechen den in Abs. 3.3.1.1.3 angeführten Werten.