Bei der Herstellung von Käse können folgende Zusatzstoffe verwendet werden:

  • Kaliumchlorid (E 508) als Ersatz für Speisesalz; quantum satis
  • Beta-Carotin (E 160a) für Schnittkäse und gereifte Weichkäse; bis höchstens 25 mg/kg Käse verwendet (Codex General Standard for Cheese, CODEX STAN 283)
  • Calciumchlorid (E 509) bis maximal 20 g pro 100 kg Käsereimilch
  • Natrium- und Kaliumnitrat (-salpeter) (E 251/E 252) bis maximal 15 g pro 100 kg Käsereimilch bei der Herstellung von Schnittkäse, sofern die Restmenge im verzehrfertigen Käse 50 mg pro kg (berechnet als NaNO3) nicht überschreitet
  • Lysozym (E 1105) für gereifte Käse mit Ausnahme von Hartkäsesorten aus silo-freier hartkäsetauglicher Rohmilch : quantum satis
    Durch gentechnologisch veränderte Organismen hergestelltes Lysozym wird nicht verwendet
  • Milchsäure (E 270) und Zitronensäure (E 330) zur Fällung des Eiweißes bei Molken-Eiweiß-Käse und Brühkäse; quantum satis
  • Raucharomen, die durch Auffangen von Rauch aus naturbelassenen Hölzern mittels Wasser oder Ethylalkohol hergestellt werden.
  • Der durchschnittliche Gehalt so aromatisierter Käse an Benzo(a)pyren darf 0,03 µg pro kg nicht überschreiten
  • Natriumhydrogencarbonat (E 500) und Calciumcarbonat (E 170) als Zusatz zu Sauermilchtopfen bei der Herstellung von Sauermilchkäsen; quantum satis.