3.1.3.2 Zusatzstoffe

Bei der Herstellung von Käse können folgende Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden:

Zusatzstoff

Höchstwert gemäß               
VO (EG) Nr. 1333/2008

Einsatz / Bemerkung

Kaliumchlorid (E 508)

quantum satis

als Ersatz für Speisesalz

Carotin (E 160a)

quantum satis

Farbstoff für gereifte Schnitt- und Weichkäse

Paprikaextrakt (E 160c)

quantum satis

Annatto (E 160b)

20 mg/kg essbare Käse-rinde

Farbstoff nur zum Färben der Käseoberfläche und nur für einige der in Abschnitt 3.2 genannten Käsesorten (siehe dort)

Pflanzenkohle (E 153)

quantum satis

Farbstoff nur zum Färben der Käseoberfläche

von essbarer Käserinde

Calciumchlorid (E 509)

quantum satis

 

Natrium-, Kaliumnitrat
(E 251, E 252)

15 g pro 100 kg Käsereimilch oder gleichwertige Menge bei Zusatz nach Entzug von Molke und Hinzufügen von Wasser

Konservierungsstoff bei Schnittkäse, sofern die Restmenge im verzehrfertigen Käse 50 mg/kg (berechnet als NaNO3) nicht überschreitet.

Lysozym (E 1105)

quantum satis

Konservierungsstoff für gereifte Käse mit Ausnahme von Hartkäsesorten aus silofreier hartkäsetauglicher Rohmilch.
Durch gentechnologisch veränderte Organismen hergestelltes Lysozym wird nicht verwendet.

Natamycin (E235)

1 mg/dm2 Oberfläche, darf nicht tiefer als 5 mm eindringen

Konservierungsstoff zur Oberflächenbehandlung für einige der in Abschnitt 3.2 genannten Käsesorten (siehe dort)

Milchsäure (E 270)

quantum satis

Säuerungsmittel bei Molkeneiweißkäsen, Mozzarella und Mascarpone,
Säureregulator zur Einstellung des pH-Wertes nach der mikrobiellen Säuerung bei Cottage Cheese sowie Frischkäsezubereitungen und wärmebehandelten Frischkäsezubereitungen

Citronensäure (E 330)

quantum satis

Säuerungsmittel bei Molkeneiweißkäsen, Mozzarella und Mascarpone,
Säureregulator zur Einstellung des pH-Wertes nach der mikrobiellen Säuerung bei Cottage Cheese

Natriumhydrogencarbonat (E 500 (ii))

quantum satis

Säureregulator (Erhöhung des pH-Wertes) bei der Herstellung von Sauermilchkäsen

Calciumcarbonat
(E 170)

quantum satis

Raucharomen

 

gemäß Verordnung (EG) Nr. 2065/2003

Schmelzsalze

abhängig von Substanz

bei der Herstellung von Kochkäse und Schmelzkäse gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008

Kohlendioxid (E 290)

quantum satis

Säuerungsmittel zur Absenkung des pH-Wertes der Käsereimilch vor dem Einlaben

Stickstoff (E 941)

quantum satis

Schaummittel zum Aufschlagen für Frischkäse

quantum satis: keine Höchstmenge, Zusatzmenge gemäß Guter Herstellungspraxis „so wenig wie möglich, so viel wie notwendig“