Ein Kombucha wird als Teegetränk auf Basis von gezuckerten Teezubereitungen (Teeauszügen bzw. -extrakten und Trinkwasser gemäß Codexkapitel B 1 "Trinkwasser" oder von Wässern gemäß Codexkapitel B 17 "Abgefüllte Wässer") hergestellt und enthält mindestens 0,12 % Tee-Trockenextrakt aus Schwarz-, Grün-, Kräuter- oder Früchtetee. Er wird durch Fermentation von gezuckerten Teezubereitungen mit kombuchatypischen Hefen und Bakterien hergestellt. Zusätzlich können Milchsäurebakterien unterschiedlicher Spezies bei der Herstellung verwendet werden. Das Teegetränk ist unterschiedlich süß bzw. sauer, enthält Spuren von Alkohol (max. 0,5 %) und Kohlensäure. Es wird ohne Zusatz von Konservierungs-, Farb- und Aromastoffen in Verkehr gebracht. Neben den für die Teebasis typischen Substanzen und alkoholischen Gärungsnebenprodukten enthält es verschiedene aus der Fermentation stammende organische Säuren, vorwiegend Essig- und Gluconsäure.